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§4 ASchG

Die Evaluierung psychischer Belastungen

Die Evaluierung psychischer Belastungen ist eine gesetzliche Vorgabe.

Alle Unternehmen (ab einer/einem MitarbeiterIn) sind verpflichtet, die Evaluierung arbeitsplatzbedingter psychischer Belastungen durchzuführen.

Dabei werden vier Belastungsdimensionen evaluiert:

  • Arbeitsaufgaben und Tätigkeiten (z.B. Überforderung, emotionale und geistige Belastungen)
  • Sozial- und Organisationsklima (z.B. Benachteiligung und fehlende Unterstützung)
  • Arbeitsumgebung (z.B. ungünstige Arbeitsplatzbedingungen)
  • Arbeitsabläufe und Arbeitsorganisation (z.B. unklare Zuständigkeiten, Informationsmängel)

Die dabei eingesetzten Verfahren müssen der ÖNORM EN ISO 10075-3 und vorgegebenen Testgütekriterien entsprechen.

Es gibt grundsätzlich drei Verfahrensarten, zwischen denen gewählt werden kann:

  • Fragebogen
  • Gruppen-/Einzelinterviews
  • Beobachtungen/Arbeitsplatzbegehungen

Wie läuft die Evaluierung ab?

1. Festlegung der Vorgehensweise
2. Ermittlung der psychischen Belastungen
3. Beurteilung und Festlegung von Maßnahmen
4. Dokumentation und Information
5. Umsetzung der Maßnahmen

Projektmanagement

Projektmanagement ist die Bezeichnung für die Gesamtheit aller Methoden zur Durchführung von Projekten.

Ein Projekt kann in 5 einzelne Phasen eingeteilt werden:

Phase 1: Analyse der Ausgangslage und Zieldefinition
Phase 2: Konzeption (z.B. Change-Management)
Phase 3: Planung (z.B. Zeit-, Kosten- und Ressourcenplanung)
Phase 4: Durchführung (Projektcontrolling, Kommunikation, Meetings)
Phase 5: Einführung und Projektabschluss

Ein kompetentes Projektmanagement ist eine Voraussetzung für den Projekterfolg.

 

Tel.: 0664 / 217 10 55

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