Die Evaluierung psychischer Belastungen ist eine gesetzliche Vorgabe.
Alle Unternehmen (ab einer/einem MitarbeiterIn) sind verpflichtet, die Evaluierung arbeitsplatzbedingter psychischer Belastungen durchzuführen.
Dabei werden vier Belastungsdimensionen evaluiert:
Die dabei eingesetzten Verfahren müssen der ÖNORM EN ISO 10075-3 und vorgegebenen Testgütekriterien entsprechen.
Es gibt grundsätzlich drei Verfahrensarten, zwischen denen gewählt werden kann:
1. Festlegung der Vorgehensweise
2. Ermittlung der psychischen Belastungen
3. Beurteilung und Festlegung von Maßnahmen
4. Dokumentation und Information
5. Umsetzung der Maßnahmen
Projektmanagement ist die Bezeichnung für die Gesamtheit aller Methoden zur Durchführung von Projekten.
Ein Projekt kann in 5 einzelne Phasen eingeteilt werden:
Phase 1: Analyse der Ausgangslage und Zieldefinition
Phase 2: Konzeption (z.B. Change-Management)
Phase 3: Planung (z.B. Zeit-, Kosten- und Ressourcenplanung)
Phase 4: Durchführung (Projektcontrolling, Kommunikation, Meetings)
Phase 5: Einführung und Projektabschluss
Ein kompetentes Projektmanagement ist eine Voraussetzung für den Projekterfolg.